Unsere Leitbilder
Unternehmensleitbild
Die gesetzliche Grundlage dieser Tagespflegeeinrichtung basiert auf den §§ 41 und 72 des SGB XI. Unsere Ziele orientieren sich an den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI.
Wir sind der Überzeugung, dass auch ältere Menschen mit Hilfebedarf neben dem Bedürfnis, ein selbstbestimmtes Leben ganz nach ihren individuellen Vorstellungen zu führen, gleichfalls ein grundsätzliches Bedürfnis haben, an der Gesellschaft teil zu haben. Für unser Verständnis von qualifizierter Pflege und Betreuung ist der Mensch als „ Ganzes „ zu sehen. Dazu zählt seine Lebensgeschichte sowie die alltäglichen Gewohnheiten als auch die Krankengeschichte des Tagesgastes. Unser Ziel ist es, die Gäste in allen Aktivitäten den täglichen Lebens soweit zu unterstützen, dass ihre Selbstständigkeit erhalten bleibt und gefördert wird.
Die Tagesgäste werden in die Gestaltung und den Ablauf des Tages mit einbezogen. Es wird ihnen die Teilnahmen am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht. Für die Einrichtung ist es äußert wichtig, dass die Pflege- und Betreuungskräfte im ständigen Austausch stehen, um auch bei Veränderungen des Allgemeinzustandes bestmöglich reagieren zu können und Pflege und Betreuung an die neue Situation anzupassen.
Pflegeleitbild
Selbstbestimmung und aktivierende Betreuung sind für uns Voraussetzungen in der Pflege von pflegebedürftigen Menschen.
Die Selbstbestimmung des Menschen steht für uns im Vordergrund. Auch unter teilstationären und ambulanten Pflege-Betreuungsbedingungen sind die zu pflegenden Menschen Arbeitgeber, bezahlende Kunden, denen entsprechende Rechte vertraglich zustehen.
In der Ströher Tagespflege sollen den Gästen durch Förderung, Erhalt und Wiedergewinnung von seinen Fähigkeiten eine weitgehende Selbstständigkeit im täglichen Leben ermöglicht werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Betreuung individuell auf den jeweiligen Hilfebedarf angepasst ist und regelmäßig oder bei Bedarf evaluiert wird. Um dieses zu gewährleiten, ist eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen und den ambulanten Pflegediensten unbedingt erforderlich. Die aktivierenden Pflegeleistungen werden auf der Basis der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Monika Krohwinkels konzeptuellem Modell der fördernden Prozesspflege erbracht. Wir unterstützen die Gäste dabei, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden wiederzuerlangen und befähigen sie in ihrem jeweiligen Lebensprozess.
Respekt, Anerkennung und Vertrauen sowie die Einhaltung der Schweigepflicht sind Grundvoraussetzungen für die Pflegebeziehung. Wir pflegen nach dem Prinzip der ganzheitlichen Pflege. Dies bedeutet, dass Angehörige, soziales Umfeld, Wohnverhältnisse, Lebensbedingungen, Biographie sowie die psychische Situation des pflegebedürftigen Gastes in die Pflege mit einbezogen werden. Unsere Pflege beinhaltet die Betreuung und Beratung sowie die Kooperation mit den verschiedenen Gesundheits- und psychosozialen Diensten. Der Mensch wird von uns grundsätzlich als selbständig und verantwortlich für sein Handeln gesehen.